Aufenthaltserlaubnis in Serbien

Wer sich länger als für die visumfreie oder visumgebundene Kurzaufenthaltsdauer in Serbien aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Aufenthaltsgründe, den Weg zur Einheitsbewilligung für Aufenthalt und Arbeit, das Visum D sowie die üblicherweise benötigten Unterlagen und die Verlängerung. Grundlage sind das Ausländergesetz (Zakon o strancima) und das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern (Zakon o zapošljavanju stranaca). Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kurzfristiger und längerfristiger Aufenthalt

Das serbische Recht unterscheidet zwischen einem kurzen Aufenthalt und einem längerfristigen, bewilligten Aufenthalt. Der kurze Aufenthalt umfasst die visumfreie Zeit, die vielen Staatsangehörigen offensteht, oder die Dauer eines Kurzaufenthaltsvisums. Wer über diese Zeit hinaus in Serbien bleiben möchte, braucht eine Grundlage für einen längerfristigen Aufenthalt.

Der längerfristige Aufenthalt wird als vorübergehender Aufenthalt (privremeni boravak) erteilt und beruht immer auf einem konkreten Grund, etwa Beschäftigung, Familienzusammenführung, Studium oder Immobilieneigentum. Nach einer Zeit ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die dauerhafte Niederlassung (stalno nastanjenje) beantragt werden. Zuständig für den Aufenthalt ist das Innenministerium (MUP).

Der vorübergehende Aufenthalt wird nach dem Ausländergesetz (Zakon o strancima) für bis zu drei Jahre erteilt – häufig zunächst für ein Jahr, abhängig vom Aufenthaltsgrund – und kann vor Ablauf für denselben Zeitraum verlängert werden. Die Erlaubnis wird als biometrisches Dokument in Kartenform ausgestellt.

Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?

Eine Aufenthaltserlaubnis benötigt grundsätzlich jeder ausländische Staatsangehörige, der sich in Serbien länger aufhalten möchte, als es die visumfreie Zeit oder ein Kurzaufenthaltsvisum erlaubt. Das betrifft insbesondere Personen, die in Serbien arbeiten, ein Unternehmen gründen oder führen, studieren, zu ihrer Familie ziehen oder eine Immobilie besitzen und nutzen wollen.

Der Aufenthalt setzt stets einen gesetzlich anerkannten Grund voraus. Ohne einen solchen Grund kann der vorübergehende Aufenthalt nicht bewilligt werden. Zudem müssen grundsätzlich Nachweise über ausreichende Mittel zur Lebensunterhaltssicherung, eine Krankenversicherung und eine angemeldete Wohnadresse (Boravište) vorgelegt werden.

Soll der Aufenthalt der Arbeit dienen, ist zusätzlich eine Grundlage für die Beschäftigung erforderlich. Seit 2023 werden Aufenthalt und Arbeit für die meisten Ausländer gemeinsam über die sogenannte Einheitsbewilligung beantragt.

Typische Aufenthaltsgründe

Das Ausländergesetz (Zakon o strancima) kennt mehrere typische Gründe für den vorübergehenden Aufenthalt. Dazu gehören Beschäftigung und Arbeit, Familienzusammenführung, Studium und Schulbesuch, wissenschaftliche Forschung, Immobilieneigentum sowie humanitäre Gründe. Jeder Grund verlangt eigene Nachweise, etwa einen Arbeitsvertrag, eine Studienbescheinigung, einen Katasterauszug oder Urkunden über das Verwandtschaftsverhältnis.

Der gewählte Grund bestimmt nicht nur die beizubringenden Unterlagen, sondern auch den weiteren Verlauf. So wird bei Aufenthalt zum Zweck der Arbeit zugleich die Arbeitsgrundlage benötigt, während beim Studium eine Immatrikulationsbescheinigung im Mittelpunkt steht.

Ändern sich die persönlichen Umstände während des Aufenthalts, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Wechsel des Aufenthaltsgrundes beantragt werden, etwa von einem Studienaufenthalt zu einem Aufenthalt wegen Beschäftigung.

Aufenthalt aufgrund von Beschäftigung

Wer in Serbien als Arbeitnehmer tätig werden möchte, benötigt neben dem Aufenthaltsgrund eine Grundlage für die Arbeit. Seit 2023 werden Aufenthalt und Arbeit für die meisten Ausländer gemeinsam über die Einheitsbewilligung für Aufenthalt und Arbeit (jedinstvena dozvola) beantragt: ein Antrag, eine Gebühr und eine biometrische Karte. Grundlage sind das Ausländergesetz (Zakon o strancima) und das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern (Zakon o zapošljavanju stranaca).

Der Antrag wird elektronisch über das Ausländerportal (Portal za strance) gestellt; am Verfahren wirken der Nationale Beschäftigungsdienst (NSZ), das Innenministerium (MUP) und der Arbeitgeber zusammen. Für die Beschäftigung wird in der Regel ein Arbeitsmarkttest (test tržišta rada) durchgeführt, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Die Gebühr trägt üblicherweise der Arbeitgeber.

Die Gebühr für die Einheitsbewilligung für Aufenthalt und Arbeit beträgt nach den zum 1. Juli 2026 angepassten Beträgen (Sl. glasnik RS Nr. 54/2026) 22.770 RSD (Stand der letzten Prüfung am 10. August 2026; die Beträge ändern sich, in der Regel jährlich zum 1. Juli – bitte vor der Zahlung beim MUP aktuell prüfen). Die biometrische Karte wird gesondert berechnet. Das Verfahren bis zur physischen Karte dauert üblicherweise etwa vier bis acht Wochen.

Aufenthalt aufgrund einer Unternehmensgründung

Ein häufiger Aufenthaltsgrund ist die Gründung oder Führung eines eigenen Unternehmens in Serbien, etwa einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.). Gründer und Geschäftsführer können den Aufenthalt auf ihre unternehmerische Tätigkeit stützen; soll im eigenen Unternehmen auch gearbeitet werden, ist zusätzlich die passende Arbeitsgrundlage erforderlich.

Für die Beschäftigung im eigenen Unternehmen kommt je nach Konstellation eine Selbstständigen-Variante innerhalb der Arbeitsgrundlagen oder die Einheitsbewilligung in Betracht. Welche Form im Einzelfall passt, hängt von der Rolle im Unternehmen und den Nachweisen ab. Einzelheiten zum Gründungsvorgang behandelt unser Ratgeber zur d.o.o.-Gründung.

Investoren und Unternehmensgründer profitieren davon, Unternehmensstruktur und Aufenthalt frühzeitig aufeinander abzustimmen, damit der Aufenthaltsgrund von Beginn an sauber belegt ist. Alle Formulare und Vorlagen für Ausländer finden Sie gebündelt im Dokumenten-Hub für Ausländer.

Aufenthalt aufgrund von Immobilienbesitz

Das Eigentum an einer Immobilie in Serbien kann als Grundlage für einen vorübergehenden Aufenthalt dienen. Als Nachweis wird regelmäßig ein Katasterauszug über das Eigentum verlangt, zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen wie Mitteln zur Lebensunterhaltssicherung, Krankenversicherung und angemeldeter Wohnadresse.

Beim Immobilienerwerb selbst ist zu beachten, dass Verträge in Serbien häufig notariell beglaubigt werden; für den Immobilienverkehr ist die Solemnisation des Kaufvertrags gesetzlich zwingend. Die Einzelheiten des Kaufvorgangs behandelt unser Ratgeber zum Immobilienkauf. Die Dokumente werden heruntergeladen und – nach dem Ausdruck – handschriftlich bzw. beim Notar unterzeichnet; eine elektronische Signatur auf der Plattform gibt es nicht.

Für Eigentümer, die den Aufenthalt auf ihre Immobilie stützen möchten, sind eine Checkliste sowie ein Leitfaden für Investoren und Immobilieneigentümer hilfreich. Für Reisen, die dem Besuch, dem Erwerb oder der Verwaltung einer Immobilie dienen, kommt außerdem ein entsprechendes Visum in Betracht.

Familienbezogene Aufenthaltsgründe

Die Familienzusammenführung ist ein eigenständiger Aufenthaltsgrund. Ehegatten, Eltern und weitere nahe Angehörige können den Aufenthalt auf das Familienverhältnis stützen. Als Nachweise dienen typischerweise Urkunden über Ehe, Verwandtschaft oder Abstammung sowie die allgemeinen Voraussetzungen des vorübergehenden Aufenthalts.

Für den vorübergehenden Aufenthalt auf Grundlage der Zusammenführung mit einem serbischen Staatsangehörigen – etwa über Ehe, eheähnliche Gemeinschaft oder Verwandtschaft – sieht die Gebührenordnung eine Ermäßigung von 50 Prozent vor. Nach dem zum 1. Juli 2026 angepassten Betrag (Sl. glasnik RS Nr. 54/2026) liegt die ermäßigte Gebühr bei etwa 11.725 RSD. Hinweis: Einige Portale nennen noch 11.350 RSD, was der Hälfte des früheren Betrags entspricht; bitte den aktuellen Betrag vor der Zahlung beim MUP prüfen (Stand der letzten Prüfung am 10. August 2026, Beträge können sich ändern).

Je nach Konstellation unterscheiden sich die Anträge: So gibt es gesonderte Vorlagen für den vorübergehenden Aufenthalt eines Elternteils und für den dauerhaften Aufenthalt des Ehegatten eines serbischen Staatsbürgers.

Digitale Nomaden

Auch ortsunabhängig arbeitende Personen, die als digitale Nomaden für Auftraggeber oder Arbeitgeber außerhalb Serbiens tätig sind, können einen vorübergehenden Aufenthalt beantragen. Der Aufenthalt stützt sich dabei auf die ausländische Erwerbstätigkeit und die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen wie ausreichende Mittel, Krankenversicherung und angemeldete Wohnadresse.

Da sich die Anforderungen und die Praxis in diesem Bereich entwickeln, empfiehlt es sich, die konkreten Nachweise und den aktuellen Verfahrensweg vor der Antragstellung zu prüfen. Eine passende Vorlage für den Antrag als digitaler Nomade erleichtert die Zusammenstellung der Unterlagen.

Der Antrag wird über das Ausländerportal (Portal za strance) gestellt; die Erlaubnis wird als biometrische Karte ausgestellt.

Visum D / Langzeitvisum

Das Visum D ist ein Langzeitvisum für die Einreise mit dem Ziel eines längerfristigen Aufenthalts. Es dient als Vorstufe und kann je nach Staatsangehörigkeit erforderlich sein, bevor in Serbien der vorübergehende Aufenthalt beantragt wird. Die Grundlage bildet das Ausländergesetz (Zakon o strancima).

Je nach Zweck gibt es unterschiedliche Visumanträge. So besteht ein eigener Antrag für ein Visum zur Arbeitsaufnahme in der Republik Serbien sowie ein Antrag für ein Visum, das dem Besuch, dem Erwerb oder der Verwaltung einer Immobilie dient.

Ob im Einzelfall ein Visum D erforderlich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltszweck ab. Dieser Punkt sollte frühzeitig geklärt werden, damit die Einreise und der anschließende Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt reibungslos aufeinander folgen.

Arbeitserlaubnis

Ein Ausländer, der in Serbien arbeitet, benötigt eine Grundlage für die Arbeit, die mit dem Aufenthalt abgestimmt ist. Das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern (Zakon o zapošljavanju stranaca) unterscheidet im Kern zwei Arten: die persönliche Arbeitserlaubnis und die an Arbeitgeber oder Tätigkeit gebundene Arbeitserlaubnis.

Die persönliche Arbeitserlaubnis richtet sich an Personen mit dauerhafter Niederlassung, an Flüchtlinge, an Familienangehörige und ähnliche Kategorien; sie erlaubt die freie Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Die gebundene Arbeitserlaubnis gilt dagegen für die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber, für entsandte Personen, für die Bewegung innerhalb eines Unternehmens oder für die Selbstständigkeit und ist an Arbeitgeber oder konkrete Tätigkeit gebunden. Für die Beschäftigung wird in der Regel ein Arbeitsmarkttest durchgeführt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Seit 2023 werden Arbeit und Aufenthalt für die meisten Ausländer gemeinsam über die Einheitsbewilligung beantragt: ein Antrag, eine Gebühr und eine biometrische Karte. Die Gebühr für die Einheitsbewilligung für Aufenthalt und Arbeit beträgt nach den zum 1. Juli 2026 angepassten Beträgen (Sl. glasnik RS Nr. 54/2026) 22.770 RSD; wird der vorübergehende Aufenthalt gesondert beantragt, liegt dessen Gebühr bei 23.450 RSD (Stand der letzten Prüfung am 10. August 2026; Beträge können sich ändern, bitte vor der Zahlung prüfen). Für besondere Kategorien wie entsandte Personen, Selbstständigkeit oder Saisonarbeit gibt es gesonderte Erlaubnisarten mit eigener Gebühr.

Der Antrag wird elektronisch über das Ausländerportal (Portal za strance) gestellt; am Verfahren wirken der Nationale Beschäftigungsdienst (NSZ), das Innenministerium (MUP) und der Arbeitgeber mit. Bleibt die Einheitsbewilligung versagt, besteht die Möglichkeit einer Beschwerde; die Gebühr für die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Einheitsbewilligung beträgt nach denselben Beträgen 10.950 RSD (bitte ebenfalls vor der Zahlung prüfen).

Benötigte Unterlagen und Verlängerung

Für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt: ein ausgefüllter Antrag mit gültigem Reisepass und Lichtbild, ein Nachweis über den Aufenthaltsgrund (etwa Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Katasterauszug oder Urkunden über das Verwandtschaftsverhältnis), ein Nachweis über ausreichende Mittel zur Lebensunterhaltssicherung, ein Nachweis über die Krankenversicherung sowie ein Nachweis über die angemeldete Wohnadresse (Boravište).

Die Gebühr für die Erteilung des vorübergehenden Aufenthalts beträgt nach den zum 1. Juli 2026 angepassten Beträgen (Sl. glasnik RS Nr. 54/2026) 23.450 RSD; die Gebühr für die dauerhafte Niederlassung liegt bei 17.100 RSD (Stand der letzten Prüfung am 10. August 2026; Beträge können sich ändern, bitte vor der Zahlung beim MUP aktuell prüfen). Die biometrische Karte wird gesondert berechnet. Die Zahlung erfolgt per Zahlungskarte oder über einen Einzahlungsbeleg im Ausländerportal.

Der vorübergehende Aufenthalt bzw. die Einheitsbewilligung wird für bis zu drei Jahre erteilt – häufig zunächst für ein Jahr, abhängig vom Aufenthaltsgrund – und muss rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Für die Verlängerung empfiehlt es sich, die Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen; Checklisten für die Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts und für die Verlängerung der Einheitsbewilligung helfen dabei, keine Nachweise zu übersehen.

Alle genannten Vorlagen sind nach serbischem Recht erstellt und werden von unserem juristischen Fachteam vorbereitet. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; die konkreten Anforderungen können sich im Einzelfall unterscheiden.

Häufige Fragen

Welche Behörde ist für die Aufenthaltserlaubnis in Serbien zuständig?

Für den Aufenthalt ist das Innenministerium (MUP) zuständig. Bei der Beschäftigung von Ausländern wirken zusätzlich der Nationale Beschäftigungsdienst (NSZ) und der Arbeitgeber mit. Anträge werden in der Regel elektronisch über das Ausländerportal (Portal za strance) gestellt.

Was kostet die Einheitsbewilligung für Aufenthalt und Arbeit?

Nach den zum 1. Juli 2026 angepassten Beträgen (Sl. glasnik RS Nr. 54/2026) beträgt die Gebühr 22.770 RSD, die biometrische Karte wird gesondert berechnet. Dies ist der Stand der letzten Prüfung am 10. August 2026; die Beträge ändern sich, in der Regel jährlich zum 1. Juli – bitte vor der Zahlung aktuell prüfen.

Wie lange dauert das Verfahren bis zur biometrischen Karte?

Für die Einheitsbewilligung wird üblicherweise eine Dauer von etwa vier bis acht Wochen bis zur physischen Karte angegeben. Die genaue Dauer kann je nach Fall und Auslastung der Behörden abweichen.

Gibt es eine Ermäßigung bei Familienzusammenführung mit einem serbischen Staatsangehörigen?

Ja, für den vorübergehenden Aufenthalt auf Grundlage der Zusammenführung mit einem serbischen Staatsangehörigen sieht die Gebührenordnung eine Ermäßigung von 50 Prozent vor; nach dem angepassten Betrag liegt die ermäßigte Gebühr bei etwa 11.725 RSD. Einige Portale nennen noch 11.350 RSD; bitte den aktuellen Betrag vor der Zahlung beim MUP prüfen.

Brauche ich als digitaler Nomade eine Aufenthaltserlaubnis?

Wer als digitaler Nomade länger als die visumfreie Zeit in Serbien bleiben möchte, kann einen vorübergehenden Aufenthalt beantragen, der sich auf die ausländische Erwerbstätigkeit stützt. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen wie ausreichende Mittel, Krankenversicherung und angemeldete Wohnadresse; die konkreten Nachweise sollten vor der Antragstellung geprüft werden.

Können Dokumente auf der Plattform online unterschrieben werden?

Nein. Die Dokumente werden nach serbischem Recht erstellt und heruntergeladen. Sie werden nach dem Ausdruck handschriftlich bzw. beim Notar unterzeichnet; in Serbien ist für viele Verträge eine notarielle Beglaubigung üblich und für den Immobilienverkehr die Solemnisation gesetzlich zwingend. Eine elektronische Signatur auf der Plattform gibt es nicht.

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Rechtsgrundlagen: Zakon o strancima (Ausländergesetz); Zakon o zapošljavanju stranaca (Beschäftigung von Ausländern).

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.